Eine Person kann für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mittels eines Vorsorgeauftrages umfassende Regelungen für die Personen- und Vermögenssorge treffen und für deren Durchsetzung Beauftragte ernennen, welche auch die Vertretung im Rechtsverkehr übernehmen. Dadurch lässt sich die Errichtung einer Beistandschaft durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vermeiden.
Patientenverfügungen sollten nicht in den Vorsorgeauftrag integriert sondern separat verfasst werden.
Der Vorsorgeauftrag kann (wie ein Testament) handschriftlich verfasst werden. Soll der Vorsorgeauftrag beurkundet werden, bitten wir Sie, mit uns einen Besprechungstermin zu vereinbaren.