Durch die Errichtung einer Stiftung können Sie einen Teil Ihres Vermögens dauernd einem gemeinnützigen oder karitativen Zweck widmen. Die Stiftung können Sie entweder bereits zu Lebzeiten errichten, oder Sie ordnen in einem Testament oder Erbvertrag an, dass die Stiftung nach Ihrem Tod errichtet wird.
Wir bereiten Ihnen die Urkunde und Handelsregisteranmeldung sowie -auf Anfrage- die Statuten vor und führen die notwendigen Beurkundungen durch.