Zuständig für die Durchführung von Konkursverfahren ist das Konkursamt am Sitz der Gesellschaft oder am Wohnsitz des Konkursiten.
Konkurseröffnungs-Begehren sind direkt an das zuständige Bezirksgericht zu stellen.
Forderungsanmeldung im Konkurs (PDF)
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Flyer (PDF)
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