 | | Aus dem Grundbuchauszug ist ersichtlich, wer Eigentümer eines bestimmten Grundstückes ist, wie sich dieses Grundstück beschreibt (Fläche, Bebauungsart) und welche Einträge bezüglich dieses Grundstückes im Grundbuch bestehen. Grundbuchauszüge können bei uns ohne Interessennachweis bestellt werden (mit Ausnahme der Grundpfandrechte und Vormerkungen sowie einzelner Anmerkungen). |
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