Notariat March
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Grundstückgeschäfte

Grundstückgeschäfte   Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.

 

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Grundstückgeschäfte   Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.

 

Unsere Adresse

Notariat Grundbuchamt Konkursamt March

Bahnhofplatz 3

Postfach 437

8853 Lachen

Tel. 055 451 22 61
Fax 055 451 22 59
info@notariat-march.ch

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